Kindliche Hörstörungen
Eine Hörminderung muss nicht immer durch eine Störung des peripheren Hörens (Gehörgang, Mittel- und Innenohr) bedingt sein, vielmehr können auch die übergeordneten Leistungen der Hörwahrnehmung eingeschränkt sein.
Zu den Leistungen der Wahrnehmung zählt man die auditive (= Hör-) Aufmerksamkeit, das Richtungsgehör, Trennung von Stör- und Nutzschall, dichotisches Hören, die auditive Merkfähigkeit und die auditive Ergänzung von Klanggestalten. Diesen auditiven Wahrnehmungsleistungen geht eine Vorverarbeitung hinsichtlich Lautstärke und Frequenzanalyse durch das äußere Hörorgan, bestehend aus Schnecke und Hörnerv, voraus. Den auditiven Wahrnehmungsleistungen nachgeschaltet sind die sprachliche Interpretation, das Erkennen der Bedeutung und die emotionale Bewertung der wahrgenommenen akustischen Information. Die auditive Wahrnehmung ist somit ein Bindeglied zwischen den äußeren Hörorganen und dem Erkennen. Die Entwicklung der auditiven Wahrnehmungsleistungen ist von normalen äußeren Hörorganen und von ausreichender akustischer bzw. sprachlicher Anregung in einer sensiblen Phase der Hirnentwicklung abhängig und sollte im Schulalter weitgehend abgeschlossen sein.
Störungen im Bereich der auditiven Wahrnehmung, neben anderen Teilleistungsstörungen, sind eine der möglichen Ursachen von:
Hörüberempfindlichkeit (Hyperakusis),
Sprachentwicklungsstörungen,
Lese-Rechtschreib-Störungen
und andere Lernstörungen.
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